Rechtlichs und zu diser Zeit hoch nothwendiges Bedencken

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Früheste Datierung 1623
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Rechtlichs und zu diser Zeit hoch nothwendiges Bedencken (1623)

Vollständiger Titel Rechtlichs und zu diser Zeit hoch nothwendiges Bedencken, uber die Frag : Wann einer vor fünff oder sechs Jahren, Gelt auff Zinss angelegt, den Reichsthaler hingelihen umb ein und zwantzig Batzen, wie damaln im Rö. Reich bräuchig: also hundert Reichsthaler dargezehlt für hundert und zwantzig Gulden: ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb auffgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemmen, und also für seine hundert dargelegte Reichsthaler, allein vier und zwantzig, oder nur zwantzig zu empfahen? / von einem, so wol in der Theorie, alss Practica erfahrnen und berhümbten Rechtsgelehrten, männiglichen zur Nachrichtung, trewlich und mit sonderm Fleiss zusammen getragen, und in Truck verfertiget
Codex
Format Druck, 32 S.
Autor(en) Ohne Autor
Erscheinungsort Basel
Datierung 1623
Sachbereiche Wirtschaft und Handel, Jurisprudenz
Spezieller Themenbereich
Anbieter E-rara
Umfang 32
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