Rechtlichs und zu diser Zeit hoch nothwendiges Bedencken
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Früheste Datierung | 1623 |
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Geprüft | Nein |
Erfasste Digitalisate:
Rechtlichs und zu diser Zeit hoch nothwendiges Bedencken (1623)
Vollständiger Titel | Rechtlichs und zu diser Zeit hoch nothwendiges Bedencken, uber die Frag : Wann einer vor fünff oder sechs Jahren, Gelt auff Zinss angelegt, den Reichsthaler hingelihen umb ein und zwantzig Batzen, wie damaln im Rö. Reich bräuchig: also hundert Reichsthaler dargezehlt für hundert und zwantzig Gulden: ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb auffgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemmen, und also für seine hundert dargelegte Reichsthaler, allein vier und zwantzig, oder nur zwantzig zu empfahen? / von einem, so wol in der Theorie, alss Practica erfahrnen und berhümbten Rechtsgelehrten, männiglichen zur Nachrichtung, trewlich und mit sonderm Fleiss zusammen getragen, und in Truck verfertiget |
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Format | Druck, 32 S. |
Autor(en) | Ohne Autor |
Erscheinungsort | Basel |
Datierung | 1623 |
Sachbereiche | Wirtschaft und Handel, Jurisprudenz |
Anbieter | E-rara |
Verlinkungen | Zum Digitalisat |